Testbedingungen
Testbedingungen / Mietbedingung für Hufschuhe bei G.G. Reitsport - Gisela Gesk (gültig ab 01.01.2023)
1. Grundlage
G.G. Reitsport - Gisela Gesk stellt seinen Kunden Hufschuhe (Reitschuhe, keine Krankenschuhe) oder Trensen zum Mieten zur Verfügung, wenn diese vom Kunden angefragt werden. Ein Anspruch auf einen Hufschuh oder Trense besteht nicht. Der Vermieter stellt eine Mietrechnung. Die Kosten sind in diesen Bedingungen aufgeführt.
2. Überlassung und Verwendung
G.G. Reitsport - Gisela Gesk ist Eigentümer der Hufschuhe und Trensen. Der Vermieter stellt dem Mieter (Kunden) die Hufschuhe / die Trense mietweise für die entsprechenden Tage/Wochen zur Verfügung.
Die Mietdauer dient dazu, die Hufschuhe / Trense auf Passform und Funktionalität am Pferd des Mieters zu testen. Der Mieter achtet darauf, dass die Hufschuhe / Trense im üblichen Maße eines Tests abgenutzt werden, andernfalls erhöhen sich die Mietgebühren dementsprechend.
Der Hufschuh / die Trense darf nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht vermietet oder verkauft werden.
3. Mietkosten
a) Sicherheitsleistung
Der Kunde hinterlegt für das Mietobjekt den Neupreis des Schuhs / der Trense als Sicherheitsleistung beim Vermieter. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Beendigung der Mietphase zurück. Sollte sich der Kunde für den Kauf des Hufschuhmodells / der Trense entscheiden, wird die Sicherheitsleistung mit dem Kaufpreis verrechnet. Die gebrauchten Mietschuhe / Trensen können nicht erworben werden.
b) Verrechnung der Mietkosten & Maximale Mietdauer
Hufschuhe / Trensen Mietgebühren
▪ bis 2 Wochen 30€ pro Paar für Hufschuhe bzw. 30€ pro Stück Trense . Eine Verlängerung der Mietdauer ist nicht möglich. Sollte der Mieter dennoch die Rückgabezeit nicht einhalten, erhöht sich die Mietgebühr um weitere 30€ pro Paar Hufschuhe bzw. 30€ pro Stück Trense pro angefangene Woche.
Die Mietkosten werden vom Vermieter am Ende der Mietzeit berechnet. Die maximale Mietdauer beträgt 2 Wochen. Die Mietgegenstände sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Mietzeit bewirkt, dass die Hufschuhe / Trensen für andere Kunden schneller zur Verfügung stehen.
c) Verrechnung mit dem Kaufpreis
Für den Fall, dass der Kunde den von ihm getesteten Hufschuh (kein anderes Model, es muss das getestete Model mit der getesteten Größe sein) zum Neupreis erwirbt, entfällt die unter 3b angegebene Mietgebühr. Ebenso gilt dies für die Trense. Der Kauf erfolgt durch Rücksendung der Mietschuhe / Miettrense und Umtausch in Neuware. Für die Neuware darf keine neue Bestellung ausgelöst werden, die Mietware wird einfach in neue Ware umgetauscht und es ist nicht notwendig nochmal den Kaufpreis zu überweisen, da die Ware durch die Kaution bereits gezahlt ist. Bei nicht-Einhaltung fallen die Mietgebühren an und werden von der zurück zu erstattenen Kaution abgezogen.
4. Übergabe und Zustand des Hufschuhs / der Trense
Die Versendung des Hufschuhs / der Trense erfolgt, sofern lagernd, unverzüglich nach Bestellung, jedoch nicht vor Kenntnisnahme dieser Vereinbarung. Die Übergabe erfolgt durch unseren Zusteller (z.Zt. DHL) zu der von Ihnen angegebenen Adresse. Der Hufschuh / die Trense ist in betriebsbereitem Zustand.
5. Pflichten und Eigenschaften des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Hufschuh / die Trense pfleglich zu behandeln und ist des weiteren selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Hufschuhs / der Trense zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.
Der Mieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Hufschuh / die Trense nicht versichert ist. Der Mieter verpflichtet sich, die Hufschuhe / die Trense vor Schaden und Diebstahl zu schützen. Für Schaden und Verlust haftet der Mieter.
Der Mieter ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial, wie Karton, Umverpackung und Polstermaterial während der Mietzeit aufzubewahren und den Hufschuh / die Trense darin wieder sicher und geschützt an den Vermieter zurück zu senden.
6. Ersatz von Reparaturkosten
Der Mieter hat Reparaturkosten (Materialkosten) zu tragen, wenn diese aufgrund falscher Bedienung oder offensichtlicher Schädigung angefallen sind. Reparaturkosten, die nicht auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen sind, sondern auch bei Gebrauch durch den Vermieter aufgetreten wären, trägt der Vermieter in voller Höhe.
7. Beendigung des Vertrages
Dieser Vertrag kann vor Ablauf der Mietdauer vom Mieter durch Zurücksendung beendet werden. Sie können den Hufschuh / die Trense selbst zum Vermieter senden.
8. Rückgabe des Hufschuhs
Die Rückgabe der Hufschuhe / der Trense erfolgt durch den Mieter spätestens zum Ende der Mietzeit. Der Hufschuh / die Trense ist in einwandfreiem Zustand im Auslieferungskarton auf Kosten des Mieters zurückzugeben. Die Hufschuhe / die Trense sind ordentlich zu verpacken. Sollte der Mieter die Hufschuhe / die Trense nicht geeignet verpackt zurücksenden und es entsteht ein Schaden, so haftet der Mieter dafür.
Bitte beachten Sie zur Rücksendung die Ziffer7 dieses Vertrages. Sollte der Mieter die Hufschuhe / die Trense selbst zurücksenden, so hat der Mieter den Hufschuh / die Trense entsprechend zu versichern. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter.
9. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Der Vermieter kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.